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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV B 83/99 |
§§: | EStG 1996 § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2, FGO § 69 Abs. 2 |
Schlagwörter | Kraftfahrzeug, Pkw, Nutzung, Privat, Aussetzung der Vollziehung, ernstliche Zweifel |
Rechtsfrage: | Bestehen an der Rechtmäßigkeit der Berechnung des privaten Nutzungsanteils des Betriebs-Pkw nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG 1996 auch dann keine ernstlichen Zweifel i.S. von § 69 Abs. 2 FGO, wenn der Anteil bei einem abgeschriebenen Fahrzeug die tatsächlich angefallenen Gesamtkosten übersteigt? |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 26.04.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 1 V 4415/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 814 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.02.2000 |
Erledigungs-Az: | IV B 83/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Beschwerde begründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 06 74 |