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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V B 144/00 |
§§: | UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Vergleichsverfahren, Umsatzsteuer, Organschaft, Organträger, Organgesellschaft, Steuerschuldner |
Rechtsfrage: | Wird nach Eröffnung des Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses die danach entstehende Umsatzsteuer weiterhin vom Organträger oder nunmehr von der Organgesellschaft selbst geschuldet? |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 22.05.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 12 V 25/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 969 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 53 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.10.2000 |
Erledigungs-Az: | V B 144/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Beschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 58 91 |