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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 8/21 (BFH) |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, HGB § 255 Abs. 2 |
Schlagwörter | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Herstellung, Darlehen, Finanzierung, Zuordnung, Herstellungskosten, sofort abzugsfähige Werbungskosten |
Rechtsfrage: | Zur Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Kosten einer qualifizierten baufachlichen Betreuung im Rahmen der Herstellung einer Immobilie als sofort abzugsfähige Finanzierungskosten zu qualifizieren sind, wenn die finanzierende Bank diese Leistung bei der Darlehensvergabe fordert. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 04.03.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 12180/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 21 01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.12.2021 |
Erledigungs-Az: | IX R 8/21 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 07 49 |