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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 69/03
§§: BewG § 95 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1, EStG § 7 Abs. 1 Satz 2, UmwStG § 24 Abs. 2
Schlagwörter Einheitswert, Betriebsvermögen, Ergänzungsbilanz, Anlagevermögen, Absetzung für Abnutzung
Rechtsfrage: Gleiche AfA-Sätze in Ergänzungs- und Hauptbilanz: Ist der in der Ergänzungsbilanz eines Mitunternehmers aktivierte Mehrwert eines abnutzbaren Wirtschaftsguts des Gesellschaftsvermögens in gleicher Weise abzuschreiben, wie sie für das Wirtschaftsgut in der Gesellschaftsbilanz vorgenommen wird oder kann hiervon abweichend für das Wirtschaftsgut in der Ergänzungsbilanz eine andere (längere) Restnutzungsdauer angenommen werden wie in der Hauptbilanz? Dies hätte unterschiedliche AfA-Sätze zur Folge. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.10.2003
Vorinstanz/AZ: 1 K 595/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 33 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.03.2005
Erledigungs-Az: II R 69/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 36 72