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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 10/21 (BFH) |
§§: | EStG § 32 d Abs. 6, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Kapitaleinkünfte, Günstigerprüfung, Antrag, Rückwirkendes Ereignis |
Rechtsfrage: | Kann nach Erlass eines auf § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO gestützten Änderungsbescheids, der zu keiner Änderung der festgesetzten Einkommensteuer geführt hat, erstmals ein Antrag auf Günstigerprüfung gestellt werden? Liegt in dem Umstand, dass die Günstigerprüfung nach Erlass des Änderungsbescheids erstmals zu einer Herabsetzung der Einkommensteuer führen würde, ein rückwirkendes Ereignis? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 16.07.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 279/19 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 16 09 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.09.2023 |
Erledigungs-Az: | VIII R 10/21 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 18 85 |