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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 70/02
§§: EStG § 15 a, HGB § 15, HGB § 107, HGB § 162
Schlagwörter GmbH & Co. KG, Verlustausgleich, Umwandlung, Beteiligung, Insichgeschäft, Handelsregister
Rechtsfrage: Ist es bei einer sog. Einmann-GmbH & Co. KG für die steuerliche Anerkennung einer Beteiligungsumwandlung vor dem Bilanzstichtag (Umwandlung der Beteiligung des Kommanditisten an der KG in eine Beteiligung als Komplementär mit der Folge der Ausgleichs- und Rücktragsfähigkeit der entstandenen Verluste in voller Höhe) unverzichtbar, dass das Insichgeschäft bis zum Bilanzstichtag nach außen erkennbar wird, etwa durch Anmeldung der Eintragung zum Handelsregister? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 28.10.2002
Vorinstanz/AZ: VI 105/1999
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 299
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 15 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.02.2004
Erledigungs-Az: IV R 70/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 13 95