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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 37/18 (BFH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 20 Buchst. a, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. n, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. i |
Schlagwörter | Steuerbefreiung, Einrichtung, Kulturgut, Unterricht |
Rechtsfrage: | Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Umsätzen aus der Tätigkeit als Gästeführer in einem Museum: 1. Kann der Gästeführer eines Museums, das als Einrichtung i.S. des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG anzusehen ist, auch als Einzelperson für die Umsätze aus den dort getätigten Führungen die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG in Anspruch nehmen bzw. kann er sich unmittelbar auf die Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. n MwStSystRL berufen? - 2. Stellen Führungen zu industriegeschichtlichen und sozial-kulturellen Themen Schulunterricht i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL dar? - Das Verfahren ist durch Beschluss vom 28.8.2019 bis zur Entscheidung dses EuGH in dem Verfahren Rs C-373/19 ausgesetzt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 08.10.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1215/16 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 20 15 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung / Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 28.8.2019) - Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung / Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. |