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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 9/99 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Fortbildungskosten, Sprachkurs, Ausland, Zweitstudium |
Rechtsfrage: | Aufwendungen einer russisch unterrichtenden Lehrerin, die nach dem Beitritt der DDR in einem von der Universität Jena angebotenem Teilzeit-/Zweitstudium die Lehrbefähigung im Fach Französisch erwarb und im Rahmen dieses Studiums einen 3-wöchigen Sprachkurs an der französischen Partneruniversität in Grenoble absolvierte, als Fortbildungskosten? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 11.11.1998 |
Vorinstanz/AZ: | III 88/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 65 32 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.07.2002 |
Erledigungs-Az: | VI R 9/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |