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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 46/01 |
§§: | UStG § 18 Abs. 9 S. 6 J: 1991, UStDV § 59, UStDV § 61, RL 77/388/EWG Art. 33 |
Schlagwörter | Vorsteuervergütung, Gegenseitigkeit |
Rechtsfrage: | Erhebt Korea eine der deutschen Umsatzsteuer ähnliche Steuer (Gegenseitigkeit im Ansässigkeitsstaat)? Wurde die Vorsteuervergütung zu Recht abgelehnt? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 16.02.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 5949/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 83 20 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.03.2004 |
Erledigungs-Az: | V R 46/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |