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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 32/99
§§: AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, BewG § 5 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Zurechnung, Wirtschaftliches Eigentum, Einfamilienhaus, Wohnungseigentum, Vorbehaltsnießbrauch, Rückauflassungsvormerkung, Rückforderungsrecht
Rechtsfrage: Wirtschaftliches Eigentum beim Vorbehaltsnießbraucher? Wem ist eine in vorweggenommener Erbfolge übertragene Eigentumswohnung zuzurechnen, dem zivilrechtlichen Eigentümer (Kläger) oder seinen Eltern als wirtschaftliche Eigentümer? Die Eltern hatten bei der Übertragung der Eigentumswohnung an den Sohn sich daran einen lebenslangen Nießbrauch vorbehalten sowie vereinbart, abweichend von der gesetzlich geregelten Lastenverteilung, weiterhin alle Grundstückslasten zu tragen; zudem haben sie sich durch Auflassungsvormerkung im Grundbuch den Anspruch auf Rückforderung (z.B. bei einer Veräußerung oder Belastung der Wohnung) sichern lassen. - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 11.03.1999
Vorinstanz/AZ: 11 K 6986/96 BG
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 536
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.11.2001
Erledigungs-Az: II R 32/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 58 04