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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 56/98 |
§§: | AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1, AO 1977 § 355 Abs. 1, FGO § 76 |
Schlagwörter | Bekanntgabe, Postfach, Beweis, Beweiswert, Eidesstattliche Versicherung |
Rechtsfrage: | Gilt die 3-Tages-Fiktion des § 122 Abs. 2 AO 1977 auch bei Einlage des Bescheides in das Postfach der Steuerberaterin? Eidesstattliche Versicherung der Beraterin als substantiierte Begründung von Zweifeln? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 23.08.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1731/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.05.2001 |
Erledigungs-Az: | III R 56/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 77 06 |