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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 51/03
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Verlust, Ausland, Risikogeschäft
Rechtsfrage: Verlustübernahme aus risikobehaftetem Auslandsgeschäft einer GmbH als verdeckte Gewinnausschüttungen: Kann eine inländische GmbH die Verluste aus einem mit Risiko behafteten Auslandsgeschäft als Betriebsausgaben abziehen, nachdem das ausländische (außereuropäische) Unternehmen die Geschäftsbeziehung abgebrochen hatte, oder handelt es sich um einen privat veranlassten spekulativen Vorgang, der zu verdeckten Gewinnausschüttungen führt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 06.05.2003
Vorinstanz/AZ: 7 K 4527/00
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision