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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 99/06 |
§§: | AO § 174 Abs. 3 Satz 1, AO § 174 Abs. 4, AO § 174 Abs. 3 Satz 2, EStG § 15 Abs. 2 Nr. 1, GewStG § 35 b |
Schlagwörter | Änderung, Nachträgliches Bekanntwerden, Festsetzungsfrist |
Rechtsfrage: | Änderung von Feststellungsbescheiden: "Erkennbarkeit" i.S. von § 174 Abs. 3 AO, "nachträglich" i.S. von § 174 Abs. 4 AO und Ablauf der Festsetzungsfrist bei abweichender Zurechnung von Betriebsvermögen bei personenidentischen Gesellschaften durch Gerichtsurteil. - Änderungsmöglichkeit nach § 35 b GewStG: Greift die Norm des § 35 b GewStG nur bei Änderung eines bereits erlassenen Bescheides oder betrifft sie auch eine Neufestsetzung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 26.10.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 3205/05 G, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 18 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.11.2009 |
Erledigungs-Az: | IV R 99/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 06 53 |