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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 35/12 (BFH)
§§: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 8 Abs. 2, LStR Abschn. 8.1 Abs. 9 Nr. 3
Schlagwörter Fahrtenbuch, Zeitraum, Veranlagungszeitraum, Wechsel, Firmenwagen, Privatnutzung, Geldwerter Vorteil
Rechtsfrage: Für welchen Zeitraum muss ein Fahrtenbuch geführt werden, damit es als ordnungsmäßig angesehen werden kann (hier: Beginn mit der Führung eines Fahrtenbuches im laufenden Kalenderjahr nach vorheriger Anwendung der 1 %-Regelung)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 27.04.2012
Vorinstanz/AZ: 4 K 3589/09 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 1450
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 20 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.03.2014
Erledigungs-Az: VI R 35/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 16 83