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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 48/11 (BFH) |
§§: | DBA-Belgien Art. 7, DBA-Belgien Art. 23, EG Art. 43, EG Art. 48 |
Schlagwörter | Betriebsstätte, Veräußerung, Verrechenbarer Verlust, Ansässigkeit |
Rechtsfrage: | Unter welchen Umständen und zu welchem Zeitpunkt ist die Finalität ausländischer Betriebsstättenverluste aufgrund Veräußerung der Betriebsstätte gegeben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 16.06.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 445/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 35 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.02.2014 |
Erledigungs-Az: | I R 48/11 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren I R 48/11 wurde durch Beschluss vom 23.10.2013 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-322/11 ausgesetzt. - Das Verfahren I R 48/11 wird fortgeführt, nachdem der EuGH über das Vorabentscheidungsersuchen Rs C-322/11 durch Urteil vom 7.11.2013 entschieden hat (BFH-Beschluss vom 18.12.2013). |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 11 23 |