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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 1/02
§§: EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 24 Nr. 2, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 3 Nr. 9
Schlagwörter Entschädigung, Einheitlichkeit, Zusatzleistung, Außerordentliche Einkünfte, Zusammenballung, Abfindung
Rechtsfrage: Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf eine (einheitliche?) Entschädigung anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses, wenn neben der Einmalzahlung weiterhin der Dienstwagen auch in einem späteren Veranlagungszeitraum (Zusammenballung?) genutzt werden darf: a) Beurteilung der Dienstwagennutzung als Teil einer einheitlichen Entschädigung? b) Berücksichtigung des ermäßigten Steuersatzes, weil Dienstwagennutzung nur einen geringfügigen Teil der Entschädigung (unter 3 %) ausmacht? c) Ansatz des Freibetrags gemäß § 3 Nr. 9 EStG (Wahlrecht?) im späteren Veranlagungszeitraum zulässig, um dadurch Steuerfreistellung hinsichtlich der Dienstwagennutzung zu erreichen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 12.11.2001
Vorinstanz/AZ: 9 K 9111/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 64 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.01.2003
Erledigungs-Az: XI R 1/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 24 09