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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 7/07
§§: EStG § 5 a Abs. 4, EStG § 16 Abs. 4, EStG § 34 Abs. 3 Satz 1
Schlagwörter Betriebsaufgabe, Schiff, Tonnagebesteuerung, Laufender Gewinn
Rechtsfrage: Ist der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG auch auf den gemäß § 5 a Abs. 4 EStG festgestellten Unterschiedsbetrag (zwischen Buchwert und Teilwert von Handelsschiffen beim Übergang zur Tonnagebesteuerung) anzuwenden? Ist die Begünstigung der §§ 16 und 34 EStG im Rahmen der Tonnagebesteuerung generell ausgeschlossen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.12.2006
Vorinstanz/AZ: 16 K 10427/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 13 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.11.2007
Erledigungs-Az: III R 7/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 11 55