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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 10/03 |
| §§: | ZwWoStG BE § 1, GG Art. 105 Abs. 2 a, GG Art. 6 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Zweitwohnungsteuer, Gesetzgebungskompetenz, Berlin, Doppelte Haushaltsführung |
| Rechtsfrage: | Überschreitet das Berliner Gesetz über die Zweitwohnungsteuer die den Ländern gegebene Gesetzgebungskompetenz nach Art. 105 Absatz 2 a GG, wenn nach dem Zweitwohnungsteuergesetz die Steuer auch für solche Zweitwohnungen erhoben wird, die aus Gründen der doppelten Haushaltsführung bewohnt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Berlin |
| Vorinstanz/Datum: | 29.06.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 9135/00 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1403 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 80 66 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 08.02.2006 |
| Erledigungs-Az: | II R 10/03 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |