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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 63/06 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 22 Nr. 3, EStG § 3 Nr. 2
Schlagwörter Arbeitslohn, Sonstige Einkünfte, Fördermittel, Fortbildung, Europäischer Sozialfonds
Rechtsfrage: Stellen Fördermittel aus dem Programm zur Förderung von umweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Kulturschutz und Landschaftspflege (KULAP-Programm Teil D), die der Kläger als Angestellter einer Agrarproduktions- und Handelsgesellschaft für die Teilnahme an berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahmen während der Freistellungsphase anstelle des Arbeitslohns erhalten hat, steuerpflichtigen Arbeitslohn oder sonstige Einkünfte dar? Ist die Steuerfreiheit der Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds nach § 3 Nr. 2 EStG wegen des gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitssatzes auch auf die aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft gezahlten Fördermittel übertragbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 07.12.2005
Vorinstanz/AZ: IV 589/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 1493
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 29 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.02.2008
Erledigungs-Az: IX R 63/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 24 72