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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 1/04 |
§§: | BewG § 138, BewG § 145 Abs. 3 |
Schlagwörter | Bedarfsbewertung, Unbebautes Grundstück, Bodenrichtwert, Gutachterausschuss, Geschossflächenzahl |
Rechtsfrage: | Umrechnung des Bodenrichtwerts wegen höherer Geschossflächenzahl (GFZ) Kann das Finanzamt bei der Feststellung des Grundbesitzwertes aufgrund einer vom Richtwertgrundstück abweichenden GFZ eine Anpassung des Bodenrichtwerts vornehmen, wenn für das (unbebaute) Grundstück baurechtlich eine höhere Nutzung möglich ist (höhere GFZ) als beim Richtwertgrundstück oder ist das Finanzamt an den mitgeteilten Bodenrichtwert gebunden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 19.11.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1461/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 11 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.07.2006 |
Erledigungs-Az: | II R 1/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 37 77 |