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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 5/99
§§: AO 1977 § 130 Abs. 2, AO 1977 § 368 Abs. 2, AO 1977 § 227, FVG § 17 Abs. 2, GG Art. 108 Abs. 2
Schlagwörter Verwaltungsakt, Verjährung, Zurücknahme, Zuständigkeit, Erlaß
Rechtsfrage: Erlaß von ESt wegen persönlicher und sachlicher Billigkeit: Liegt ein förmlicher Abschluß des Beschwerdeverfahrens durch die Mitteilung der OFD, daß Verjährung der ESt 1978 eingetreten ist und sich das Beschwerdeverfahren insoweit in der Hauptsache erledigt hat, vor? Ist die Rücknahme dieses begünstigenden Verwaltungsaktes durch die OFD (als sachlich unzuständige Behörde) rechtskräftig erfolgt? Fortführung durch Erlaß eines Abrechnungsbescheides möglich? Verjährung des ESt-Anspruches 1978? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 02.12.1998
Vorinstanz/AZ: 11 K 3814/96
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 204
Erledigungs-Vermerk: Löschung in den Registern