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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 73/01
§§: ErbStG § 12 Abs. 3, BewG § 138 Abs. 5, AO 1977 § 182
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Bedarfsbewertung, Feststellungsbescheid, Bindungswirkung, Grundstückswert, Zurechnung
Rechtsfrage: Zurechnung im Feststellungsbescheid für Grundbesitzwerte nicht für die Erbschaftsteuer bindend: Ist das Erbschaftsteuerfinanzamt an den Feststellungen des Lagefinanzamts bei der Bedarfsbewertung nur beim festgestellten Grundstückswert, nicht aber an dessen Zurechnung für die Erbschaftsteuer gebunden? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 18.09.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 4081/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 111
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 84 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.07.2004
Erledigungs-Az: II R 73/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 07 78