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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 72/16 (BFH) |
§§: | KStG § 8 b Abs. 5, KStG § 8 b Abs. 1, EStG § 20 Abs. 1, DBA-Niederlande Art. 13, DBA-Niederlande Art. 20 |
Schlagwörter | Schachteldividende, Schachtelprivileg, Abzugsverbot, Betriebsaufspaltung, Doppelbesteuerung, Betriebsausgabe |
Rechtsfrage: | Zur Anwendbarkeit des § 8 b Abs. 5 KStG im Rahmen einer grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung: 1. Ist in der Konstellation der Überlassung einer im Ausland belegenen wesentlichen Betriebsgrundlage durch ein inländisches Besitzunternehmen an eine ausländische Betriebsgesellschaft eine grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung anzunehmen? - 2. Steht das DBA-Schachtelprivileg nach Art. 13 i.V.m. Art. 20 Abs. 2 DBA-Niederlande der Anwendung des pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbots nach § 8 b Abs. 5 Satz 1 KStG entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 31.08.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 3550/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 24 41 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.11.2020 |
Erledigungs-Az: | I R 72/16 |
Erledigungs-Vermerk: | Beitrittsaufforderung an den BMF durch BFH-Beschluss vom 16.1.2019 I R 72/16 -- Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 07 68 |