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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 339/07 (BVerfG)
§§: EStG 1997 § 34 Abs. 1 Fassung 1999-03-24, EStG 1997 § 24 Nr. 1 Buchst. c, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 12, GG Art. 14, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Abfindung, Ausgleichszahlung, Außerordentliche Einkünfte, Berufsausübung, Berufsfreiheit, Entschädigung, Fünftelregelung, Gleichheit, Handelsvertreter, Rechtsstaatsprinzip, Steuererleichterung, Vertrauensschutz, Rückwirkung, Übermaßbesteuerung
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002: Gleichheitsgrundsatz, Berufsausübungsfreiheit, Eigentumsgarantie, Rechtsstaatsprinzip - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 06.12.2006
Vorinstanz/AZ: X R 22/06
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2007 S. 442
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 06 89
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 24.03.2010
Erledigungs-Az: 2 BvR 339/07
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen