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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 22/07 |
§§: | UStG 1993 § 4 Nr. 3 Buchst. a DBuchst. aa, Richtlinie 77/388/EWG Art. 15 Nr. 4 |
Schlagwörter | sonstige Leistung, Steuerfreiheit, Regelsteuersatz |
Rechtsfrage: | Ist die mit der Bewirtschaftung einer Kraftfahrzeugparkfläche bzw. Kraftfahrzeugstaufläche erbrachte sonstige Leistung gegenüber einem Zollamt als umsatzsteuerpflichtig zu beurteilen oder ist diese Leistung nach § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG von der Umsatzsteuer befreit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 23.01.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 99/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 14 10 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.02.2008 |
Erledigungs-Az: | XI R 55/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an XI. Senat - neues Aktenzeichen: XI R 55/07 - Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 25 33 |