
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 34/07 (BFH) |
§§: | EStG § 8 Abs. 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 42 d |
Schlagwörter | PKW-Überlassung, Privatnutzung, 1 v. H.-Regelung, Kombinationskraftwagen, LKW, Sachbezüge |
Rechtsfrage: | Ist bei der unentgeltlichen Überlassung eines nach dem Kraftfahrzeug- oder Straßenverkehrssteuerrecht im Kraftfahrzeugschein als Lastkraftwagen klassifizierten Kombinationskraftwagen (hier: als Monteur- und Werkstattwagen genutzter zweisitziger Opel Combo Kastenwagen mit Materialschränken und -fächern) bei fehlenden Aufzeichnungen immer auch von einer Privatnutzung auszugehen und daher ein geldwerter Vorteil nach der 1 %-Regelung und ggf. auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Arbeitslohn anzusetzen? Scheidet dies bei Nutzung eines Lkw grundsätzlich aus, weil ein solches Fahrzeug nur zum Transport von Gütern, nicht aber zum Transport von Personen eingerichtet und bestimmt ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 01.12.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 81/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 18 73 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.12.2008 |
Erledigungs-Az: | VI R 34/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 05 14 |