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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-489/09 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 27, Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil C Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Erstattung, Tabakwaren, Kaufpreisforderung, Verlust
Rechtsfrage: 1. Stehen die belgischen Rechtsvorschriften, insbesondere Art. 58 § 1 bzw. i.V.m. Art. 77 § 1 Nr. 7 WBTW mit Art. 27 der RL 77/388/EWG, nach dem die Mitgliedstaaten Vereinfachungsmaßnahmen ergreifen können, und/oder mit Art. 11 Teil C Abs. 1 derselben Richtlinie, der bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung einen Anspruch auf Erstattung von Mehrwertsteuer einräumt, in Einklang, wenn diese nationalen Rechtsvorschriften - (1) für die Lieferung von Tabakwaren eine Vereinfachung der Erhebung der Mehrwertsteuer vorsehen, indem diese Steuer allein an der Quelle erhoben wird, und - (2) den steuerpflichtigen Zwischenhändlern in der Lieferkette, die die Mehrwertsteuer auf diesen Tabakwaren getragen haben, den Anspruch auf Erstattung dieser Steuer bei Verlust der gesamten Kaufpreisforderung oder eines Teils derselben versagen?
Vorinstanz: Hof van Beroep te Gent (Belgien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2010 Nr. 37 S. 21
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 27.01.2011
Erledigungs-Az: Rs C-489/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 09 65