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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 88/06
§§: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, KStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GmbHG § 11 Abs. 1
Schlagwörter Vorgesellschaft, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft
Rechtsfrage: Ist eine GmbH-Vorgesellschaft auch dann körperschaftsteuerlich nicht als Kapitalgesellschaft, sondern als Personengesellschaft zu behandeln, wenn sie ihren Geschäftsbetrieb nach Aufgabe der Eintragungsabsicht sofort einstellt? - Sind auch bei einer "echten" GmbH-Vorgesellschaft die Regeln der Mitunternehmerschaft rückwirkend anzuwenden, wenn sie nicht in das Handelsregister eingetragen wird bzw. die eingetragene GmbH mit der "echten" GmbH nicht identisch ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 08.06.2006
Vorinstanz/AZ: 6 K 2841/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 39 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.03.2010
Erledigungs-Az: IV R 88/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 14 80