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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 2/07
§§: UStG 1993 § 4 Nr. 16 Buchst. e, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g
Schlagwörter Zulassungsvoraussetzung, Kassenzulassung, Sozialversicherung, Sozialversicherungsträger, Steuerfreiheit, ambulante Krankenpflege, Kassenarzt, EG, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: Wie ist im Jahr der Firmengründung eines Betriebs der ambulanten Krankenpflege die Zahl der Patienten i.S. des § 4 Nr. 16 Buchstabe e UStG 1993 zu ermitteln, für die die Sozialversicherungsträger die Kosten übernehmen? Ist der Zeitraum ab Beantragung der kassenärztlichen Zulassung oder erst der Zeitraum ab Erteilung der kassenärztlichen Zulassung zugrunde zu legen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 16.08.2006
Vorinstanz/AZ: 2 K 5218/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 01 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.03.2013
Erledigungs-Az: XI R 47/07
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an XI. Senat - neues Aktenzeichen: XI R 47/07 - Aussetzung des Verfahrens und Vorlage an den EuGH durch BFH-Beschluss vom 2.3.2011 - XI R 47/07 - Nach Entscheidung des EuGH durch Urteil vom 15.11.2012 Rs C-174/11 wir das Verfahren XI R 47/07 fortgeführt.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 14 54