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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 6/07
§§: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 9, ErbStG § 15 Abs. 2 Satz 2, ErbStG § 16
Schlagwörter Stiftung, Aufhebung, Tarif, Freibetrag, Erwerb, Aufteilung, Schenkungsteuer
Rechtsfrage: 1. Ist für die Berechnung der Schenkungsteuer bei Aufhebung einer Stiftung, die durch mehrere Stifter errichtet wurde, der Erwerb des Anfallsberechtigten entsprechend den Anteilen der Stifter an dem der Stiftung übertragenen Vermögen aufzuteilen? - 2. Folgt aus § 15 Abs. 2 Satz 2 ErbStG eine Vervielfältigung des dem Erwerber nach § 16 ErbStG zustehenden Freibetrags entsprechend der Anzahl der Stifter? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 10.01.2007
Vorinstanz/AZ: 4 K 1136/02 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 21 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.11.2009
Erledigungs-Az: II R 6/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 02 27