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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 61/12 (BFH) | 
| §§: | EStG § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. j, EStG § 32 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 | 
| Schlagwörter | Progressionsvorbehalt, Elterngeld, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Tarif | 
| Rechtsfrage: | Ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auch dann von dem Elterngeld abzuziehen, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte des Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit die tatsächlichen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigenden Werbungskosten angesetzt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 14.02.2012 | 
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 6/11 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 1153 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 14 30 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 25.09.2014 | 
| Erledigungs-Az: | III R 61/12 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 30 51 | 
