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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 110/05 |
§§: | DBA CZE Art. 7, DBA CZE Art. 23, EStG § 32 b, AO 1977 § 180 Abs. 5 Nr. 1 |
Schlagwörter | Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Progressionsvorbehalt, Feststellung |
Rechtsfrage: | Sind Gewinne aus einer ausländischen Personengesellschaft, die jedoch wie eine Kapitalgesellschaft in Tschechien besteuert wird, einheitlich und gesondert bezüglich des Progressionsvorbehaltes festzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 22.09.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1687/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 13 60 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.04.2007 |
Erledigungs-Az: | I R 110/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 19 19 |