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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-62/00 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 11 Teil A
Schlagwörter Umsatzsteuer, EG, EU, Rückzahlung, Rückwirkung
Rechtsfrage: Ist es, wenn ein Mitgliedstaat Art. 11 Teil A der 6. EG-Richtlinie nicht ordnungsgemäß in sein nationales Recht umgesetzt hat, mit dem Grundsatz der praktischen Wirksamkeit von Rechten, die einem Steuerpflichtigen nach Art. 11 Teil A zustehen, oder mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes vereinbar, ein Gesetz zu vollziehen, das rückwirkend einen nach nationalem Recht gegebenen Anspruch auf Rückzahlung von Beträgen beseitigt, die mehr als drei Jahre vor Erhebung des Anspruchs als Mehrwertsteuer entrichtet wurden?
Vorinstanz: Court of Appeal (England und Wales), Civil Division
Vorinstanz/Datum: 14.12.1999
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 2000 Nr. C 122 S. 15
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 11.07.2002
Erledigungs-Az: Rs C-62/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 89 98