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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 21/18 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 3 Satz 1, EStG § 18 Abs. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Gesamthandsvermögen, Sonderbetriebseinnahme, Zurechnung, Veruntreuung, Bargeschäft, Entnahme |
Rechtsfrage: | Kann bei Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung eine vom vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel abweichende Zurechnung von durch eine Betriebsprüfung nachträglich festgestellten Mehrergebnissen bei einer Personengesellschaft durch den Ansatz von Sonderbetriebseinnahmen erfolgen, wenn ein Gesellschafter Vermögenswerte in Form von Bareinnahmen und auf seinem Privatkonto eingelösten Schecks veruntreut? Kann dieser Vorgang einen Betriebsausgabenabzug bei der GbR begründen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 26.04.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 789/14 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 09 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.07.2021 |
Erledigungs-Az: | VIII R 21/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 15 88 |