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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 25/20 (BFH)
§§: KN Pos. 9406, KN Unterpos. 3926 9097
Schlagwörter Tarifierung, Verbindliche Zolltarifauskunft, Einreihung, Auslegung, EG, EU
Rechtsfrage: Handelt es sich bei sog. Kälberhütten, die aus einem Gehäuse (Wände und Dach) mit Einstreu- und Belüftungsöffnungen, einer Eintrittsöffnung an der Vorderseite (ohne Tür) und einem Fußbodenelement bestehen, um ein aus anderen Stoffen vorgefertigtes Gebäude, welches in die Position 9406 KN einzureihen ist? Setzt die Position 9406 KN voraus, dass es sich um einen vollständig umschlossenen Raum handeln muss, der zu verschiedenen Zwecken von einem Menschen betreten und genutzt werden kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 18.06.2019
Vorinstanz/AZ: 4 K 236/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 14 35
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.08.2022
Erledigungs-Az: VII R 25/20
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an EuGH (Beschluss vom 23.8.2022) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. -- Aktenzeichen beim EuGH: Rs C-104/23
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 03 08