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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 35/20 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 8
Schlagwörter Werbungskosten, Familienheimfahrten, Doppelte Haushaltsführung, Fahrkosten, Privatnutzung
Rechtsfrage: Sind tatsächliche Aufwendungen des Arbeitnehmers für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, die durch die Nutzung der Tankkarte des Arbeitgebers für private Zwecke unter Zahlung einer kilometerabhängigen Pauschale pro gefahrenen Kilometer angefallen sind, bei der (teilweise) entgeltlichen Gestellung eines Fahrzeugs durch den Arbeitgeber im Rahmen eines sog. Kilometerleasingmodells als Werbungskosten berücksichtigungsfähig bzw. kann in dieser Fallkonstellation die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer angesetzt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.07.2020
Vorinstanz/AZ: 9 K 78/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 13 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.08.2022
Erledigungs-Az: VI R 35/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 16 34