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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 16/13 (BFH) |
§§: | KStG § 8 Abs. 3, EStG § 4 Abs. 4, KStG § 8 Abs. 1 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Betriebsausgabe, Versicherung |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei Beitragszahlungen einer Kapitalgesellschaft (GmbH) als Versicherungsnehmerin für eine sog. "Honorarausfallschutzversicherung bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige", die als versicherte Personen die Gesellschafter der GmbH bezeichnet, um verdeckte Gewinnausschüttungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.02.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 107/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 33 60 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.03.2015 |
Erledigungs-Az: | I R 16/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 16 76 |