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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 2 BvR 1104/01 (BVerfG) |
| §§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
| Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Verfassung, Tantieme, verdeckte Gewinnausschüttung, Gehalt, Verzicht, Gesellschafter-Geschäftsführer |
| Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gehaltsverzicht und "stehengelassener" Tantieme? |
| Vorinstanz: | BFH |
| Vorinstanz/Datum: | 27.03.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | I R 27/99 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 08 72 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 07.03.2002 |
| Erledigungs-Az: | 1 BvR 1563/01 |
| Erledigungs-Vermerk: | neues Aktenzeichen: 1 BvR 1563/01 - Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |