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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 1/07 (BFH)
§§: AO § 370 Abs. 1 Nr. 1, AO § 169 Abs. 2 Satz 2, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 20
Schlagwörter Steuerhinterziehung, Festsetzungsfrist, Änderung
Rechtsfrage: Zu den Voraussetzungen des objektiven Tatbestands der Steuerhinterziehung in Erstattungsfällen: Ist eine Änderung der Einkommensteuerfestsetzung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nach Abgabe einer Selbstanzeige für bislang nicht erklärte Kapitaleinkünfte, die im Ergebnis durch Anrechnung einbehaltener Kapitalertragsteuer zu einer Erstattung führen würde, noch aufgrund der verlängerten Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO zulässig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 10.11.2005
Vorinstanz/AZ: 15 K 3231/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 13 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.02.2008
Erledigungs-Az: VIII R 1/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 25 83