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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 12/06 |
§§: | EigZulG § 4 |
Schlagwörter | Wohnung, Nutzungsumfang, Wohnzwecke, Eigenheimzulage |
Rechtsfrage: | Begriff der "eigenen Wohnungsnutzung" - In welchem Umfang muss eine Wohnung genutzt werden, damit eine förderungswürdige Nutzung zu Wohnzwecken i.S. von § 4 Satz 1 EigZulG vorliegt - Keine Eigenheimzulage, wenn eine Wohnung weder zum Kochen. zum Essen, zum Schlafen noch zur Körperpflege, sondern nur in der Freizeit, z.B. zum Fitness-Training oder zum Fernsehen mit Freunden genutzt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.12.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 234/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 28 07 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.03.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 12/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 32 03 |