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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 45/03
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a
Schlagwörter Dauernde Last, Vermögensübergabe, Versorgung, Geldvermögen, Sonderausgabe
Rechtsfrage: Im Zusammenhang mit der Übertragung eines großen Geld- und Wertpapiervermögens vereinbarte monatliche Zahlungen an die Mutter der Klägerin als dauernde Last (Versorgungsrente), wenn das übertragende Vermögen zur Schuldentilgung eines überwiegend selbstgenutzten Zweifamilienhauses verwendet wurde. Werden zur Erbringung der zugesagten Versorgungsleistungen aus einem umgeschichteten existenzsichernden Vermögen ausreichend hohe Nettoerträge erzielt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 28.11.2002
Vorinstanz/AZ: 15 K 5219/98 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 12 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.03.2005
Erledigungs-Az: X R 45/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 30 35