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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 12/04
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 5
Schlagwörter Verpflegungsmehraufwand, Soldat, Regelmäßige Arbeitsstätte
Rechtsfrage: Sind bei vorübergehenden Einsätzen eines Soldaten auf einem Schnellboot der Bundesmarine Verpflegungsmehraufwendungen nach Dienstreisegrundsätzen zu berücksichtigen, weil die für diese Einsätze erforderlichen Vor- und Nacharbeiten in der Kaserne bzw. im Heimathafen erbracht wurden und somit diese Orte als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen sind, so dass für die Dienstreisefiktion jede Fahrt für sich zu betrachten ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 06.06.2003
Vorinstanz/AZ: 18 K 6417/01 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 37 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.11.2005
Erledigungs-Az: VI R 12/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 11 10