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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 6/14 (BFH) |
§§: | EStG § 10 d Abs. 4 Satz 4, EStG § 10 d Abs. 4 Satz 5 |
Schlagwörter | Verlustfeststellung, Rückwirkungsverbot |
Rechtsfrage: | Begehren auf eine erstmalige Verlustfeststellung zum 31.12.2008 nach Ergehen eines bestandskräftigen ESt-Bescheids für das Jahr 2008, der auf 0 EUR lautet: Verstößt die durch das JStG 2010 vom 8.12.2010 (BGBl 2010 I S. 1768) neu gefasste Vorschrift des § 10 d Abs. 4 Sätze 4 und 5 EStG in Verbindung mit der Anwendungsregel des § 52 Abs. 25 Satz 5 EStG gegen das Rückwirkungsverbot? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 06.01.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 329/13 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 12 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.02.2015 |
Erledigungs-Az: | IX R 6/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 10 72 |