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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 94/10 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 |
Schlagwörter | Dreimonatsfrist, Verpflegungsmehraufwand, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei der Auswärtstätigkeit des als Unternehmensberater tätigen Klägers nicht um eine zur Anwendung der Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG führende längerfristige vorübergehende Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte, weil zwischen dem Kläger und seinem Auftraggeber zu keiner Zeit langfristig wirksame Vereinbarungen über die Dauer der Beratungsleistungen getroffen wurden, sondern für wenige Wochen oder Monate kurzfristig einzelne neue eigenständige Aufträge erteilt wurden? Vereinbarkeit der Dreimonatsfrist mit dem Grundgesetz? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 03.12.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 1111/06 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 1893 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 30 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.02.2013 |
Erledigungs-Az: | III R 94/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 14 57 |