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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 35/02 |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 21 |
Schlagwörter | Gewerblicher Grundstückshandel, Grundstückshandel, Indizien, Drei-Objekt-Grenze, Nachhaltigkeit |
Rechtsfrage: | Ist ein gewerblicher Grundstückshandel - ggf. unter Berücksichtigung weiterer Immobiliengeschäfte - gegeben, wenn innerhalb der Fünf-Jahres-Frist ein Mehrfamilienhaus erworben, durch Ausbau des Dachgeschosses und Errichtung von Garagen erweitert, in Wohnungseigentum (10 Wohnungen) aufgeteilt und anschließend in einem einheitlichen Vorgang an einen einzigen Erwerber veräußert wird? Sind die für einen gewerblichen Grundstückshandel sprechenden Indizien entkräftet, wenn der Veräußerer der Baubranche nicht nahe steht, die Wohnungen vermietet waren und die Veräußerung im Hinblick auf den Gesundheitszustand des Eigentümers und Problemen mit den Mietern erfolgte? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 30.01.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 45/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 974 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 70 07 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.02.2005 |
Erledigungs-Az: | XI R 35/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 31 80 |