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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 83/95
§§: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6
Schlagwörter Einkünftezurechnung, Ehegatten
Rechtsfrage: Einkünftezurechnung bei getrennt lebenden Ehegatten - Verluste der dauernd getrennt lebenden, mittlerweile geschiedenen Eheleute aus mehreren vermieteten Objekten aufgrund vermögensrechtlicher Auseinandersetzung im Innenverhältnis abweichend von den Miteigentumsanteilen (je 1/2) nur dem Ehemann zuzurechnen - Vermögensrechtliche Vereinbarung (Fremdvergleich/Vollzugsdefizit? keine die abweichende Verlustzurechnung hindernde Einkommensverwendung? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.11.1995
Vorinstanz/AZ: IV 152/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.06.1999
Erledigungs-Az: IX R 83/95
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 21 34