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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 81/96
§§: UStG § 3 Abs. 1 J: 1980
Schlagwörter Verschaffung der Verfügungsmacht, Gesellschafter, Gesellschaft, Gebäude, Nutzungsrecht, Ertrag
Rechtsfrage: Wird einem Gesellschafter die wirtschaftliche Verfügungsmacht an einem Gebäude, das die Gesellschaft auf fremden Grund (erbbauberechtigt: Gesellschafter bzw. deren Ehefrauen) zur eigenen Nutzung errichtet, verschafft, wenn ihm nur mittelbar durch die Beteiligung an der Gesellschaft der Nutzungsertrag zusteht? Setzt eine Nutzungsüberlassung die vorherige Verschaffung der Verfügungsmacht am überlassenen Gegenstand voraus? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 18.09.1996
Vorinstanz/AZ: 5 K 1601/91 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 75 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.03.1998
Erledigungs-Az: V R 81/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet - ohne Begründung