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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III B 93/00
§§: EStG § 33
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Einfamilienhaus, Fassade
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erneuerung der Fassade eines selbstgenutzten Einfamilienhauses als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zu berücksichtigen?
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 26.07.2000
Vorinstanz/AZ: 1 K 1195/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 74 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.02.2001
Erledigungs-Az: III B 93/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: III R 6/01 - Erledigt durch BFH-Urteil vom 9.8.2001 - III R 6/01