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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 88/02
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Sprachkurs, Ausland, Fortbildung, Lehrer
Rechtsfrage: Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Sprachkurs in einem anderen Mitgliedstaat der EU. Teilweise dienstbefreite zweiwöchige Englisch-Fortbildungs-Sprachausbildung in Irland eines Berufsschullehrers zusammen mit weiteren 22 Kollegen ausschließlich beruflich veranlasst, wenn neben den täglich ca. 2 bis 3-stündigen Vor- und Nacharbeiten lediglich 7 der 10 Arbeitstage mit Lehrveranstaltungen und das Wochenende sowie drei Nachmittage mit allgemein touristischen Besichtigungen ausgefüllt waren? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 20.12.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 776/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 27 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.12.2005
Erledigungs-Az: VI R 88/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 15 10