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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 51/05
§§: EStG § 7 Abs. 1 Satz 6, EStG § 7 Abs. 4 Satz 3
Schlagwörter Abbruchkosten, Restwert, Werbungskosten, Vermietung
Rechtsfrage: Abbruchkosten und Restbuchwert als Werbungskosten oder Aufwendungen i.S. von § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG: Reicht es bei dem Abriss eines nicht in Abbruchabsicht erworbenen und seit dem Erwerb über einen Zeitraum von acht Jahren vermieteten Gebäudes zwecks Errichtung eines zur Eigennutzung bestimmten Neubaus für den Abzug der Abbruchkosten und des Restwerts als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus, dass der Abriss wegen während der Vermietungszeit entstandener oder offenkundig gewordener Mängel erfolgte, oder ist nach der neueren BFH-Rechtsprechung erforderlich, dass der Gebäudeabbruch auf Schäden beruhen muss, die der Mieter durch eine über den gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache hinausgehende Nutzung oder durch mutwillige Beschädigung verursacht hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.11.2005
Vorinstanz/AZ: 13 K 464/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 23 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.07.2007
Erledigungs-Az: IX R 51/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 20 96