Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 55/05
§§: EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a, SVG § 11, EStG § 10 c Abs. 3 Nr. 1
Schlagwörter Vorwegabzug, Kürzung, Bemessungsgrundlage, Übergangsgebührnisse, Bundeswehr
Rechtsfrage: Sind in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs neben dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn auch sozialversicherungsfreie, ohne Zukunftssicherung gezahlte Übergangsgebührnisse der Bundeswehr einzubeziehen, da es sich um nachträglichen Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis handelt, bei welchem der Kläger als Berufssoldat zum Personenkreis des § 10 c Abs. 3 Nr. 1 EStG gehörte? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 15.11.2004
Vorinstanz/AZ: 5 K 2120/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 09 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.08.2007
Erledigungs-Az: XI R 55/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 04 56