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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 23/07 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, GG Art. 3, GG Art. 6
Schlagwörter Darlehen, Ehegatten, Fremdvergleich, Darlehenszinsen, Zinsen
Rechtsfrage: Darlehensgewährung zwischen Ehegatten: Können bürgerlich-rechtlich wirksam zustande gekommenen und tatsächlich durchgeführten Ehegatten-Darlehensverträgen wegen der Vereinbarung nachschüssiger Zinszahlungen, vereinbarter Zinsreduzierung und fehlender Besicherung der Darlehen die steuerliche Anerkennung versagt werden, so dass die Darlehenszinsen nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind - Verstößt die Feststellung der Unvereinbarkeit der Darlehensverträge mit den Grundsätzen des Fremdvergleichs durch das FG gegen Art. 2 und 6 GG sowie die BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 4.6.1991 IX R 150/85, BStBl II 1991 S. 828)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 05.07.2006
Vorinstanz/AZ: 2 K 10/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 31 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.08.2008
Erledigungs-Az: IX R 23/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 43 57