
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 46/03 |
§§: | EStG § 15 Abs. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 Buchst. f, AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, FGO § 40, FGO § 96 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Dividenden-Stripping, Aktien, Anrechnung, Rechtsschutzinteresse, Verpflichtungsklage |
Rechtsfrage: | Zurechnung von Dividenden aus Aktiengeschäften eines Kursmaklers um den Ausschüttungsstichtag (Dividenden-Stripping): 1. Fehlt einer Klage gegen eine gesonderte Gewinnfeststellung nicht deshalb das Rechtsschutzbedürfnis, weil die Feststellung eines höheren gewerblichen Gewinns dahingehend erstrebt wird, die auf den Dividenden lastende anrechenbare Körperschaftsteuer als Einnahme i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 3 i.V. mit § 15 EStG zu erfassen? Zum Umfang der streitbefangenen Feststellungen und des Klagebegehrens. - 2. Ist das FA auch für Feststellungszeiträume vor 1995 (hier: Streitjahre 1990 und 1991) verpflichtet, auf den Dividenden lastende höhere Steueranrechnungsbeträge (Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag) gesondert festzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 18.09.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 100/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 13 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.04.2005 |
Erledigungs-Az: | I R 114/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an I. Senat - neues Aktenzeichen: I R 114/03 - Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 44 85 |