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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 19/08 |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 18, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Betriebsausgabe, Freiberufler, Betriebsvermögen, Beteiligung, Schuldzinsen, Finanzierung, Verfassung |
Rechtsfrage: | Gehört die Beteiligung eines Rechtsanwalts und Steuerberaters an einem IT-Unternehmen zu dessen Betriebsvermögen mit der Folge, dass die Schuldzinsen zur Finanzierung der Beteiligung als Betriebsausgaben abzugsfähig sind? Darf bei der Beurteilung, ob notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers vorliegt, auf das Merkmal der "nötigen sachlichen Nähe" abgestellt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 23.04.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 9382/05 B |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 26 43 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.01.2011 |
Erledigungs-Az: | VIII R 19/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 23 21 |