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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 21/07 |
§§: | KStG § 14, KStG § 17, AO § 169 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Organschaft, Festsetzungsverjährung, Wertberichtigung, Forderung |
Rechtsfrage: | 1. Kann sich ein Organträger auf das Bestehen eines körperschaftsteuerlichen Organschaftsverhältnisses berufen, wenn das Finanzamt im Rahmen der Steuerfestsetzung der Organgesellschaft das Bestehen eines Organschaftsverhältnisses verneint hat und der Steuerbescheid der Organgesellschaft wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung nicht mehr geändert werden kann? - 2. Wie ist eine Wertberichtigung von Forderungen aus Bauvorhaben zu ermitteln, die mit einem über das allgemeine Kreditrisiko hinausgehende Risiko behaftet sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 27.03.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 4024/05 F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 1104 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 22 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.10.2010 |
Erledigungs-Az: | IV R 21/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 39 02 |