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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 47/10 (BFH) |
§§: | EStG § 4 f, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Kinderbetreuungskosten, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Werbungskosten |
Rechtsfrage: | Abzug erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft: Kann der Kläger die Aufwendungen seiner Lebenspartnerin im Kalenderjahr 2006 für eine Tagesmutter, die sie von ihrem eigenen Konto bezahlt hat, als erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten gemäß § 9 Abs. 5 i.V. mit § 4 f EStG bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit "wie Werbungskosten" abziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 25.11.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 664/08 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 473 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 20 65 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |