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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 37/19 (BFH) |
§§: | KraftStG § 3 Nr. 5 |
Schlagwörter | Kraftfahrzeugsteuer, Steuerbefreiung, Krankentransport |
Rechtsfrage: | Ist die Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 5 KraftStG für Fahrzeuge, die ausschließlich zur Krankenbeförderung verwendet werden, für ein laut Zulassungsbescheinigung als Sonderfahrzeug für Behinderte mit Rollstuhl-Hebevorrichtung bezeichnetes Fahrzeug zu gewähren, mit dem kranke und behinderte Menschen - außerhalb von Notfalleinsätzen und ohne Anwesenheit medizinisch geschulten Personals - zu Arztbesuchen und Behandlungen (wie z.B. Chemo- und Bestrahlungstherapien, Dialyse) und wieder zurück transportiert werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 26.09.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8023/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 17 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2020 |
Erledigungs-Az: | IV R 37/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 06 67 |