
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 38/06 |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 12, AO 1977 § 119 Abs. 1, AO 1977 § 157 Abs. 1 |
Schlagwörter | Restitutionsanspruch, Aufschiebende Bedingung, Einlage, Schenkung, Gegenstand, Bewertung, Einheitswert, Gemeiner Wert, Schenkungsteuer |
Rechtsfrage: | 1. Konnten Restitutionsansprüche als aufschiebend bedingte Ansprüche vor Erlass des VermG vom 29.9.1990 in eine GbR eingebracht werden und sind diese zugewendeten Restitutionsansprüche bei dem Mitgesellschafter, der weniger eingebracht hat, aber zu 50 v.H. am Gesellschaftserfolg beteiligt ist, bei der Schenkungsteuer mit dem Einheitswert der Grundstücke zu bewerten? - 2. Ist ein Schenkungsteuerbescheid aufzuheben, wenn er über den "Erwerb einer Schenkung vom ..." erging, die Schenkung möglicherweise zu einem früheren Zeitpunkt (vgl. 1) erfolgte und unter dem genannten Datum ein Grundstücksverkauf betreffend rückerstatteter Grundstücke (vgl. 1.) mit der Vereinbarung, dass der Kaufpreis den Gesellschaftern der GbR zu jeweils 50 v.H. zusteht, abgeschlossen wurde? -3. Liegt eine Überraschungsentscheidung vor und hätte das FG die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung beschließen müssen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 13.10.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 5303/96 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 18 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.11.2008 |
Erledigungs-Az: | II R 38/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 12 69 |