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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 99/06
§§: AO § 174 Abs. 3 Satz 1, AO § 174 Abs. 4, AO § 174 Abs. 3 Satz 2, EStG § 15 Abs. 2 Nr. 1, GewStG § 35 b
Schlagwörter Änderung, Nachträgliches Bekanntwerden, Festsetzungsfrist
Rechtsfrage: Änderung von Feststellungsbescheiden: "Erkennbarkeit" i.S. von § 174 Abs. 3 AO, "nachträglich" i.S. von § 174 Abs. 4 AO und Ablauf der Festsetzungsfrist bei abweichender Zurechnung von Betriebsvermögen bei personenidentischen Gesellschaften durch Gerichtsurteil. - Änderungsmöglichkeit nach § 35 b GewStG: Greift die Norm des § 35 b GewStG nur bei Änderung eines bereits erlassenen Bescheides oder betrifft sie auch eine Neufestsetzung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 26.10.2006
Vorinstanz/AZ: 11 K 3205/05 G, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 18 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.11.2009
Erledigungs-Az: IV R 99/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 06 53