Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 37/08 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 11 Abs. 1, LStDV § 2 Abs. 1
Schlagwörter Verlust, Rentenanwartschaft, Negative Einnahme, Arbeitslohn, Umlage, Zukunftssicherung
Rechtsfrage: Stellt der Verlust der von dem Arbeitnehmer durch lohnversteuerte Umlagen erdienten (dynamischen) Versorgungsrentenanwartschaft eine Arbeitslohnrückzahlung dar, wenn dem Arbeitnehmer mit dem Ausscheiden des Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder eine Anwartschaft auf eine (niedrigere) Versicherungsrente und auf ein (gemäß § 19 EStG zu versteuerndes) Ruhegeld zusteht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 06.08.2008
Vorinstanz/AZ: 7 K 99/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 40 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.05.2009
Erledigungs-Az: VI R 37/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 22 14