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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 14/08 (BFH)
§§: AO § 181 Abs. 5, AO § 129, BewG § 25, AO § 181 Abs. 3
Schlagwörter Einheitswertbescheid, Änderungsvorschrift, Bestandskraft, Grundlagenbescheid, offenbare Unrichtigkeit
Rechtsfrage: Kann der eine offenbare Unrichtigkeit enthaltende Bescheid über den Einheitswert gemäß § 181 Abs. 5 AO nach Ablauf der Feststellungsfrist noch geändert werden, wenn die Grundsteuermessbetragsfestsetzung noch nicht verjährt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 30.01.2008
Vorinstanz/AZ: 1 K 1250/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 18 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.2009
Erledigungs-Az: II R 14/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 04 98